eRezept

February 9, 2024
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E-Rezept

Dokumentation eRezept Stand 16.05.2022 (wird aufgrund möglicher Änderungen regelmäßig aktualisiert) 

Link zum Video: E-Rezept

Allgemeine Information 

Verpflichtende Einführung des E-Rezeptes für Apotheken zum
1. September 2022

 

Es bestehen aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes in folgender zeitlicher und regionaler Stufung verbindlich beschlossen wird:

- Das E-Rezept wird für alle Apothekenverpflichtend zum 01.09.2022 eingeführt

- Für Ärzte und Zahnärzte soll dieverpflichtende Einführung des E-Rezeptes hingegen in    regionalen Stufenerfolgen:
   - Ab dem 01.09.2022für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern

   - Ab dem 01.12.2022 Ausweitung auf sechsweitere Bundesländer, welche in der       - Sondersitzung, spätestens aber in dernächsten regulären Gesellschafterversammlung       der gematik am 15.06.2022verbindlich beschlossen werden

   - Ab dem 01.02.2023 alle restlichenBundesländer 

Positiv zu berichten ist, dass in der Gesellschafterversammlung die Erstellung und der Einsatz eines sog. Referenzvalidators für die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich beschlossen wurde, der jedoch voraussichtlich erst ab November 2022 zum Einsatz kommen kann.

Dieser hat zur Aufgabe, für alle Leistungserbringer einheitliche Kriterien über die gesamte Prozesskette hinweg festzulegen, sodass im laufenden Betrieb keine Dateninkonsistenzen die Versorgungssicherheit gefährden. Dabei handelt es sich einerseits um die Software zur Validierung, andererseits um die harmonisierten Datenmodelle inkl. der Releasezyklen.

 

Mit dem Referenzvalidator können alle TI-Anwendungen verbessert sowie Streitigkeiten und Verwaltungsaufwand vermieden werden.


Insbesondere Apotheken können dann sichergehen, dass nur technisch korrekte und
AMVV-konforme Verordnungen in den Fachdienst der TI eingestellt und später weiterverarbeitetwerden können. Der Einsatz eines solchen Referenzvalidators wird das Risiko von Retaxationen für Apotheken enorm reduzieren.

 

Ab sofort bekannt gewordene Retaxfälle im Kontext des E-Rezeptes können an die E-Mail-Adresse vertraege@abda.de gesendet werden, um zugrundeliegende technische Fehler im Zusammenspiel mit anderen Beteiligten (gematik, GKV-SV etc.) auszuräumen.

Eine Retax-Bearbeitung erfolgt nicht!

Ausstellen des E-Rezepts

Das vom Arzt erstellte E-Rezept wird dem Kunden in Form eines auf ein Din A5 (Din A6 / Din A4) – Blatt gedruckten Matrix-Codes (dem Token) übergeben.

Alternativ kann dieser Matrix-Code auch auf einem Mobilgerät (Handy, Tablet) gespeichert werden. Bei Nutzung der GEMATIK App kann das E-Rezept auch direkt nach Auswahl an die Apotheken geschickt werden.

Der erstellte Ausdruck ist keine Verordnung.
Die aufgedruckten Matrix-Codes beinhalten die ID und den Schlüssel des in der Telematikinfrastruktur (TI) hinterlegten E-Rezepts. Der Matrix-Code (1) enthält die ID´s und Schlüssel aller Verordnungen, die Matrix-Codes (2) bis (4) die der einzelnen Verordnungen.

 

Ablauf in der Apotheke

Der Ablauf entspricht Anfangs dem der Muster 16 Verordnung.

Öffnen eines neuen Kassiervorgangs und scannen des Matrix-Codes.


ID und Schlüssel werden an die TI übertragen und das E-Rezept geladen.


Das vom Arzt erstellte E-Rezept, der Verordnungssatz, wird angezeigt (1). Wurde der Matrix-Code mit ID und Schlüssel aller Verordnungen des E-Rezepts gescannt, wird jede Verordnung einzeln angezeigt (2).

Über F1 Status kann zwischen Annehmen, Speichern und An Patient gewählt werden.

 

Annehmen:   Übernimmt das E-Rezept in die Kasse.

Speichern:    Speichert das E-Rezept für eine spätere Bearbeitung. Es steht in der TI nicht mehr zur Verfügung.

An Patient:    Das E-Rezept wird an die TI zurückgegeben und steht in der TI wieder zur Verfügung.

 

Mit F10 Übernehmen schließen Sie den Dialog gemäß dem gewählten Status ab.

 

Prüfen der im Verordnungssatz hinterlegten Daten 

Im Verordnungssatz sind viele Informationen, die beim Muster16-Rezept händisch im Kassiervorgang erfasst werden mussten, bereits hinterlegt.

- Krankenkassen IK 
- Status des Patienten (gebührenpflichtig / befreit)
- AutIdem
- Kundendaten (über die Versichertennummer)

Ist der im Verordnungssatz hinterlegte Kunde im Kundenstamm angelegt, wird er automatisch dem Kassiervorgang zugeordnet. Ist das nicht der Fall, oder sind die im Kundenstamm hinterlegten Daten nicht vollständig – fehlende Versichertennummer – erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Der Kunde kann dann wie bisher händisch zugeordnet werden.

Da die Abfrage nach Krankenkassen IK und AutIdem entfällt, wird bei Vertragsartikeln, Mehrfach- und Solitärmarkt sofort die Liste der abgabefähigen Artikel angezeigt.

 

Beispiel: Auswahl Vertragsartikel für die übernommene Krankenkasse

Wie gewohnt kann der Rabattartikel mit ENTER oder F10 in den Kassiervorgang übernommen werden.

 

Beispiel: Auswahl Nichtvertragsartikel für die übernommene Krankenkasse

 

Bei Wahl eines Nichtvertragsartikels muss der Grund der Nichtabgabe gewählt werden. Dies erfolgt auch beim E-Rezept wie gewohnt über F1 Nichtabgabe.

Bei Wahl Pharmazeutische Bedenken muss eine Dokumentation erfolgen. Diese erfolgt bei Muster16 Rezepten direkt auf dem Beleg. Bei E-Rezepten erfolgt die Dokumentation direkt im Kassiervorgang, in dem hier erzeugten Abgabedatensatz.

Bei Pharmazeutischen Bedenken öffnet sich nach Übernahme des Artikels in die Kasse automatisch das Dokumentationsfenster, in dem der Grund der Abgabe erfasst werden kann.

Um die Dokumentationsgründe für alle Mitarbeiter gleich zu gestalten, kann an dieser Stelle aus definierten Gründen gewählt werden.

Die hier hinterlegten Gründe können unter Stammdaten – Texte – Vorlagen – Gründe nicht WSG konform erfasst und gepflegt werden.

Sonder-PZN, wie Botendienst-Gebühr, Beschaffungskosten oder Nichtverfügbarkeit werden wie bisher auch im Kassiervorgang und dann automatisch in dem Abgabesatz integriert.

 

Zum Abschluss des Kassiervorgangs wählen Sie wie gewohnt Total.

 

Nach der SecurPharm Prüfung öffnet sich die Maske mit den Daten des Abgabedatensatzes.


An dieser Stelle können notwendige Dokumentationen, die abweichend Pharmazeutischer Bedenken sind, erfasst werden. Dies können Änderung des Rezeptstatus bei vorliegender Befreiung des Kunden, Rücksprachen mit dem Arzt und andere Informationen sein, die Sie vorher auf dem Muster16 Rezept handschriftlich Vermerkt haben.

 

Wo in der Maske welche Einträge zu erfassen sind folgt am Ende dieser Dokumentation im Punkt Änderungen im Abgabedatensatz erfassen.

 

Digital übertragene E-Rezepte

Über die Gematik App kann der Kunde sein beim Arzt erhaltenes Token zum E-Rezept direkt an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten. Hat er dies getan, steht es als gespeichertes E-Rezept in aposoft zur Bearbeitung zur Verfügung.

Gespeicherte E-Rezepte

Wie anfangs beschrieben, können geladene E-Rezepte auch in aposoft zur späteren Bearbeitung gespeichert werden. Auf diesen Zustand weist eine Meldung beim Start eines Kassiervorgangs hin.

Gleiches gilt auch für über die Gematik App digital eingegangene E-Rezepte.

Im Kassiervorgang kann über Zusatz– eRezept auf gespeicherte E-Rezepte zugegriffen werden.


Jedes gespeicherte E-Rezept wird als Image angezeigt.

Über F2 ERX zurückgeben kann das E-Rezept auch noch an dieser Stelle an die TI  zurückgegeben werden. Mit F10 Übernehmen wird es in die Kasse übernommen.

 

Die weitere Verarbeitung erfolgt wie bereits beschrieben.

E-Rezepte signieren

E-Rezepte müssen vor der Übertragung ins Rechenzentrum signiert werden.


Im unteren Bereich werden alle zur Signierung vorgesehenen E-Rezepte aufgelistet (1). Für das blau unterlegte E-Rezept werden der Verordnungssatz vom Arzt (2) und der in der Kasse erstellte Abgabedatensatz (3) zur Kontrolle angezeigt.

Mit F3 Markieren wählen Sie die E-Rezepte aus, die signiert und anschließend mit F10 Signieren an das Rechenzentrum übertragen werden sollen.

Über Shift F3 Alle markieren werden alle angezeigten Datensätze markiert.

Muss im Abgabedatensatz (2) noch eine zusätzliche Dokumentation ergänzt werden, kann über Shift F9 EAbgabe neu diese Ergänzung erfolgen.

Zur Signierung vorgesehene Datensätze werden in der Spalte Sign durch ein JA gekennzeichnet.

Die Verordnungssätze müssen mit dem HBA eines Apothekers und Eingabe seiner PIN signiert werden.


Die erfolgreiche Übertragung wird abschließend bestätigt.

Signierte E-Rezepte können nach Übertragung ans Rechenzentrum unter
System- Service – FiveRXund APO_TI – Rezeptübersicht mit Shift + F9 zur Nachbearbeitung zurückgeholt werden.

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