Retourenavis - Online Retoure

June 2, 2023
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Um eine Retoure zu erstellen, müssen dem Großhandel/Lieferanten in Form einer Retouren Ankündigung alle zu retournierenden Artikel vorab digital übertragen werden. Der Großhandel/Lieferant übermittelt unmittelbar nach der Anfrage, welche Artikel als Retoure angenommen werden.
Der Großhandel/Lieferant kann die Retoure auf mehrere Einzelretouren aufteilen, sollte es logistisch notwendig sein (BTM, Kühlartikel, etc.).

Zudem kann zu den Retouren ein digitaler Retourenschein übertragen worden sein. Nutzt Ihr Lieferant diese Option, ist dieser digitale Beleg von der Apotheke verbindlich zu nutzen. Andernfalls erstellt die Apotheke den Retourenbeleg mit den erforderlichen Daten (Retouren-ID als QR-Code) selbst.

Die Funktion "Retourenavis / Online Retoure" funktioniert mit der MSV3 Version 2. Diese wird in aposoft unter Stammdaten - Großhändlerdaten bei dem  Großhandel/Lieferant eingestellt, sofern der Großhandel/Lieferant diese Funktion unterstützt.


1. Retourenankündigung / Eingabe von Retouren

Die Eingabe Ihrer zu retournierenden Artikel erfolgt wie gewohnt über den Programmpunkt
Warenwirtschaft – Retouren – Ohne Retourenzuordnung.

Grundlagen zur Retouren Bearbeitung finden Sie hier.

Wählen Sie per F2 Grosso Ihren Lieferanten aus und geben anschließend per Scan oder manuell über F4 ArtStamm Ihre Artikel ein.

Wichtig! Für die Retourenankündigung dürfen ausschließlich die dafür zugelassenen Retourengründe verwendet werden. Diese sind in der Übersicht der Retourengründe mit „(MSV3)“ gekennzeichnet.
Die anderen Gründe sind dafür nicht zugelassen!

Haben Sie noch keinen zugelassenen Retourengrund gewählt, ist in der Spalte K („Kennzeichen Retourengrund“) eine rote Kennzeichnung. Versuchen Sie nun dennoch die Daten zu übertragen, erhalten Sie einen Korrekturhinweis und aposoft markiert die betroffene Zeile.

(Wird ein Buchungskennzeichen gewählt und die Eingabe mit F10 Buchen abgeschlossen, ist es keine Online-Retoure.)

Wählen Sie F11 Buchen/Avis zur digitalen Übertragung der Artikel an den Lieferanten!

Nach erfolgreicher Übertragung erhalten Sie umgehend die Rückmeldung Ihres Lieferanten.

Die Retouren werden anschließend unter Warenwirtschaft – Retouren –Online-Retouren bearbeitet.

2.Online-Retoure

Je nach Rückmeldung Ihres Großhandels/Lieferanten erstellt aposoft nun eine, oder mehrere Retouren, welche unter
Warenwirtschaft – Retouren – Online-Retouren bearbeitet werden.

Auch für abgelehnte Retouren wird eine eigene Retoure erstellt, um diese anschließend weiterzubearbeiten
(z.B. Artikel zurück ans Lager buchen; Artikel vernichten).

Ob eine Retoure abgelehnt oder angenommen wurde entnehmen Sie der Spalte Hinweis GH.
Bei angenommenen Retouren sehen Sie zusätzlich den Hinweis, bis wann diese versendet werden muss.

Per F5 Versand bestätigen Sie den Versand der gewählten Retoure. Nach dieser Bestätigung folgt der Hinweis zum Druck des Belegs.

Jeder gesendeten Retoure muss ein Retourenbeleg beigefügt werden. Ein Großhandel/Lieferant kann mit der Rückmeldung einen eigenen Retourenschein liefern, welcher dann verpflichtend zu nutzen ist.
Wurde kein Retourenschein übermittelt, ist ein eigener, mit Andruck der vom Lieferanten erstellten Retouren-ID als QR-Code, mitzuliefern.

Aposoft wählt nach F5Versand oder F8 Druck Beleg den richtigen Beleg für Sie aus.

Beispiel Retourenbeleg eines Großhandels:

Mit F2 Bearbeiten kann die Retoure bearbeitet werden. Wurde die Retoure versandt erfolgt hier die Gutschrift der Artikel
(F3 – Buchungskennzeichen G – Gutschrift). Alternativ lässt sich die Retoure hier auch mit den Buchungskennzeichen V und Z als vernichtet kennzeichnen oder zurück ins Lager buchen.
Diese Bearbeitung wird wie gewohnt mit F10 Buchen abgeschlossen.

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