Laut GKV Spitzenverband werde häufig die PZN nach Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe anstatt der tatsächlichen PZN in den Z-Daten geliefert. Entsprechend den Regelungen in Abschnitt 4.14 der TA1 sind im ZDP-02-Segment der Z-Daten die PZN in folgender Priorität zu liefern:
• Priorität 1:
Als erste Priorität ist die tatsächliche, für die Rezeptur verwendete PZN in den Z-Daten zu erfassen. Diese dient zur Ermittlung des Herstellerabschlags. Existiert zu dieser PZN ein adäquater Artikel in der Hilfstaxe, gilt weiterhin, dass in diesem Fall der Vertragspreis gemäß Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe zu verwenden ist. ABDATA hat für diese Fälle die tatsächlich verwendete PZN mit der Hilfstaxen-PZN verknüpft. Dies ermöglicht Ihnen bei Verwendung der tatsächlichen PZN den Vertragspreis nach Hilfstaxe anzubieten.
Um Ihnen das in aposoft transparent darzustellen, wurde die Rezepturerfassungsmaske um die Spalte PZN-HT erweitert. Hier wird Ihnen, so vorhanden, die mit der verwendeten PZN verknüpfte Hilfstaxen-PZN angezeigt.
• Priorität 2:
Nur für den Fall, dass die verwendetet Packung tatsächlich keine PZN besitzen sollte, wird in den Z-Daten die PZN nach Anlage 1 (Stoffe) oder 2 (Gefäße) der Hilfstaxe angegeben.
In aposoft sind diese Artikel als Hersteller INTER gekennzeichnet.
Die Maske Auswahl Hilfsstoff / Gefäß in aposoft wurde deshalb um die Spalte Hersteller (Herst) erweitert.
• Priorität 3:
Für verwendete Packungen, Stoffe oder Gefäße, für die weder eine tatsächliche PZN, noch eine nach Hilfstaxe vorliegen, ist die entsprechende Sonder-PZN zu verwenden.
Sonderkennzeichen für FAM,Stoffe, Gefäße ohne PZN
Weitere Informationen zu Z-Daten erhalten Sie im Helpdesk unter: aposoft-helpdesk/hashcode